Image

Info´s zum E-Rezept:

Das E-Rezept kommt!

Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu uns in die Apotheke? Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, wird ab Januar 2022 das E-Rezept eingeführt.

Wenn Sie beispielsweise die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie für die Abholung Ihres Rezepts anschließend nicht in die Arztpraxis kommen müssen. Auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein E-Rezept.

Das E-Rezept können Sie dann problemlos in Ihrer Osser- Apotheke einlösen.

Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Patientinnen und Patienten können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.

Um für die Übermittlung der Verordnungen die sichere Telematikinfrastruktur nutzen zu können, wird diese mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz schrittweise ausgebaut.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz haben die Versicherten einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Damit Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen.

Bis dato gibt es leider nur wenige Testanwendungen und wir können Ihnen den Service des E-Rezeptes nur für Versicherte der Techniker Krankenkasse anbieten. Wir haben seit Jahren in unsere digitale Infrastruktur investiert und können Ihnen diesen Service bereits jetzt anbieten!

Mit dem Ansehen dieser Karte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.